Was passiert, wenn ich mir das Heim nicht leisten kann?
In diesem Falle werden zur Deckung der Verpflegungskostenersätze (Pflegekosten) 80% des Pensionseinkommens und das Pflegegeld herangezogen.
Dem Heimbewohner verbleiben:
- 20% der Pension
- Sonderzahlungen
- Das Pflegetaschengeld in der Höhe von monatlich 10% der Pflegestufe 3 (EUR 44,30)
- EUR 7.535,00 von den Ersparnissen ("Schonvermögen")

