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Was passiert, wenn ich mir das Heim nicht leisten kann?

 
In diesem Falle werden zur Deckung der Verpflegungskostenersätze (Pflegekosten) 80% des Pensionseinkommens und das Pflegegeld herangezogen.

Dem Heimbewohner verbleiben:

  • 20% der Pension
  • Sonderzahlungen
  • Das Pflegetaschengeld in der Höhe von monatlich 10% der Pflegestufe 3 (EUR 44,30)
  • EUR 7.535,00 von den Ersparnissen ("Schonvermögen")