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Welche Beiträge sind von den Heimbewohnern zu leisten?

Zur Deckung der Heimkosten werden sämtliche Einkünfte des pflegebedürftigen Menschen herangezogen. Grundsätzlich sind die Kosten für ein Heim von den Bewohnern selbst zu bezahlen. Die Kosten für das Grundentgelt ab Pflegestufe 3 betragen seit 2011 Eur 1.911,60 (netto). Zusätzlich zu diesen Kosten wird das Pflegegeld einbehalten.

Eine Erhöhung des Pflegegeldes müssen Sie bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt beantragen bzw. wird dies später von der Pflegedienstleitung des Heimes übernommen. Für Einbettzimmer verrechnen wir einen Zuschlag von monatlich
EUR 100,00. Kann der Bewohner die Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, so übernimmt die Sozialhilfe des Landes die Restkosten. Sobald der Bewohner aber zu ausreichendem Vermögen gelangt muss er/sie diese Kosten ersetzen.

 

 

Tarif für die Kurzzeitpflege

Der Tagsatz liegt bei 75€ pro Tag zuszüglich des aliquoten Pflegegeldes. Dies beinhaltet:

Wohnen und Leben in angenehmer und gepflegter Atmosphäre. Die Zimmer sind mit Fernseher und Telefon ausgestattet. Die täglichen Mahlzeiten werden in der hauseigenen Küche zubereitet. Pflegeleistungen werden je nach persönlichem Bedarf individuell auf die Person abgestimmt.

(Der Preis versteht sich inklusive 10 % Umsatssteuer. Die An- und Abreisetage werden als ganze Tage abgerechnet.)